Verhalten im Narrenhäs und Häsordnung

  • Grundsatzregelungen
    Als ordentliches Mitglied des Narrenverein Salzschlecker Stetten 1968 e.V. (kurz: Narrenverein) bist Du im Besitz von Narrenhäs unseres Vereines. Unser Vereinszweck dient der Förderung und dem Erhalt althergebrachter und heimischer Fasnetsbräuche. Wir freuen uns, dass Deine Mitgliedschaft im Einklang mit unserem Vereinszweck steht und Du bereit bist, närrisches Brauchtum zu leben und anderen Personen erlebbar zu machen.

    Die Fasnet beginnt im schwäbisch-alemannischen Raum mit dem Maskenabstauben am Dreikönigstag (6. Januar) und endet mit dem Aschermittwoch. Das Häs wird außerhalb dieses Zeitraumes nicht getragen.

    Jeder neue Hästräger muss durch schriftlichen Aufnahmeantrag die Mitgliedschaft in unserem Narrenverein erklären. Damit tritt er in die Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitgliedes gemäß unserer Satzung ein. Der oben beschriebene Vereinszweck zum Erhalt des heimischen Fasnetsbrauchtums bedeutet, dass in erster Linie die „Stettener Salzschleckerfasnet“ im Vordergrund unseres Wirkens steht. Der Narrenverein ist außerdem Mitglied im Närrischer Freundschaftsring Neckar-Gäu e.V. und beteiligt sich vorrangig an deren Veranstaltungen. Darüber hinaus werden auch freundschaftliche Beziehungen zu benachbarten Narrenvereinen gepflegt.

  • Verhalten im Narrenhäs
    Der Narrenverein gibt über die Presse und die Homepage den Veranstaltungsplan der offiziellen Auftritte bekannt. Das Narrenhäs darf nur zu Anlässen getragen werden, an denen der Narrenverein offiziell in Erscheinung tritt. Das Tragen von Narrenhäs außerhalb dieser Veranstaltungen ist untersagt.Das Narrenhäs ist stets vollständig zu tragen. Weitere Details regelt die nachfolgende Häsordnung der einzelnen Narrenfiguren.Applikationen, Accessories oder sonstige Untensilien, welche die Häsordnung nicht vorsieht, sind untersagt. Ausdrücklich gilt dies auch für Trink-/Narrenbecher sowie für Taschen und Rucksäcke. Sofern derartige Gegenstände mitgeführt werden, sind diese so zu tragen, dass diese für Dritte am Häs – zumindest unmittelbar vor und nach dem Umzug sowie während des Umzuges – nicht sichtbar sind.

    Das Narrenhäs ist ideell und materiell hochwertig, weshalb es nur vom jeweiligen Mitglied getragen werden darf. Eine Verleihung an andere Personen ist nicht erlaubt. Sollte von einer Person, die kein Mitglied des Narrenvereines ist, der Wunsch bestehen einmal in einem Häs an einem Umzug teilzunehmen, so kann über den Narrenverein ein Leihhäs beantragt werden.

    Bei der Teilnahme an Umzügen und närrischen Auftritten haben sich die Narren entsprechend den aus der Tradition erwachsenen Regeln zu verhalten. Frei nach dem Motto „Jedem zur Freud und niemand zum Leid“ soll sich jeder Narr benehmen. Von Beleidigungen, Beschädigungen oder Beschmutzungen ist zwingend abzusehen. Unsere Fasnet und unser Narrenhäs dienen nicht zur Vermummung und zum Treiben von Unwesen. Alle Mitglieder unseres Narrenvereins tragen durch Ihr Auftreten und Ihr Wirken zu einem ordentlichen Erscheinungsbild bei.

    Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich der Narrenverein (bestehend aus den Mitgliedern des Narrenrates) ein Rügerecht vor und hat infolge dessen die Möglichkeit, die betreffende Person von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen. Generell ist bei Veranstaltungen den Anweisungen des Narrenrates Folge zu leisten.
    Im Vordergrund steht eine vergnügte und glückliche Zeit beim närrischen Treiben.

  • Häsordnung
  • Umsetzung
    Mit der Mitgliedschaft im Narrenverein, erklärt sich der Hästräger mit den v.g. Aussagen einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.Es ist darauf zu achten, dass bei Teilnahme an Veranstaltungen das Häs vollständig und sauber getragen wird. Der Narrenverein (bestehend aus den Mitgliedern des Narrenrates) behält sich vor und während der Veranstaltungen ein Rügerecht vor. Generell ist bei Veranstaltungen den Anweisungen des Narrenrates Folge zu leisten.Nach der Fasnet bzw. je nach Verschmutzungsgrad während der 5. Jahreszeit ist das Häs in eine Reinigung zu bringen. Ausgenommen davon ist das Häs der Essensträgerin, das selbständig gewaschen werden kann.

Haigerloch-Stetten, November 2022
Vorstandschaft & Narrenrat des Narrenverein Salzschlecker Stetten 1968 e.V.